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Am 26. März ab 12:30 Uhr fand im Europäischen Parlament die finale Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform statt. 751 Abgeordnete stimmten über die umstrittene EU-Richtlinie ab. Das Parlament stimmte der umstrittenen Reform ohne Änderungen zu und machte den Weg frei für eine Umsetzung in naher Zukunft. Zwar muss der Europäische Rat – die Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten – noch zustimmen, doch das gilt als reine Formsache. 


Was ist der Artikel 13?

Der umstrittene Artikel 13 (inzwischen umbenannt in Artikel 17) stammt aus der „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Diese Urheberrechtsreform auf EU-Ebene soll das Copyright an das Internetzeitalter anpassen und sieht vor, dass Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram für die Inhalte haften, wenn die Urheberrechte verletzt werden. Von dieser geplanten Reform sind auch kleinere Plattformen betroffen. 

Die Richtlinie ist ein finaler Entwurf, aber nicht endgültig beschlossen. Der Europäische Rat wird im April final über die neue Richtlinie abstimmen. Die sogenannten „Upload-Filter“ sind kein geschriebener Teil der Richtlinie, werden aber vermutlich die Konsequenzen dieser sein. 

Gegner der Reform veranstalteten in ganz Europa Demonstrationen. Darunter waren auch bekannte YouTuber. Zudem wurde eine Online-Petition eingereicht, die inzwischen fast 5,2 Millionen (Stand 28.03.19) Unterschriften zählt. 

 

Diese Plattformen sind betroffen

Plattformen, die mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen, sind von Artikel 13 betroffen. So beispielweise die Videoplattform YouTube. Online-Händler und nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien sind von der Richtlinie ausgenommen. Unternehmen, die in den ersten drei Jahren einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro verzeichnen, sind ebenso nicht von der Regelung betroffen. 

 

Welche Auswirkungen hat die beschlossene Urheberrechtsrichtlinie?

Die einzige Möglichkeit, die Richtlinie zu kippen, ist, die Bundesregierung davon zu überzeugen bei der finalen Abstimmung am 15. April dagegen zu stimmen. Denn im Koalitionsvertrag der Regierung steht: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ (Koalitionsvertrag Zeilen 2212 – 2214)

Sofern der Europäische Rat die Richtlinie in einer finalen Abstimmung beschließt, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei gibt es durchaus etwas Spielraum, wie die Paragraphen der Richtlinie umgesetzt bzw. interpretiert werden. Ob tatsächlich Upload-Filter eingesetzt werden müssen und wie diese funktionieren werden, steht bis dato nicht fest. 

Artikel 13 bzw. 17 sieht vor, dass Plattformen, die hauptsächlich User Generated Content veröffentlichen, für jeden der Inhalte möglichst eine Lizenz erworben haben. Allerdings sind nicht nur Musik oder Videos urheberrechtlich geschützt, sondern auch Fotos, Texte, Grafiken und Kunstwerke. Die entsprechende Plattform müsste so mit einer Vielzahl von Urhebern und Verwertern einzeln verhandeln und Lizenz-Vereinbarungen treffen, um deren Werke nutzen zu können. Falls das nicht geschieht, muss die Plattform dafür sorgen, dass nicht-lizensierte Inhalte nicht mehr auf der Plattform veröffentlicht werden. 

Und das ist der Knackpunkt: Auf großen Plattformen wie YouTube, auf der jede Minute 400 Stunden Videomaterial hochgeladen werden, wäre die Umsetzung der Lizenzprüfung nur mit Upload-Filtern möglich. Werden die Inhalte nicht gefiltert oder ist der Filter fehlerhaft, drohen Anbietern und auch Nutzern teure Abmahnungen. Experten sind der Meinung, dass Upload-Filter nicht in der Lage sein werden, Parodien, Zitate, Memes, Satire oder Ironie zu erkennen. Aus diesem Grund sehen Kritiker zum einen die künstlerische Freiheit sowie die Meinungsfreiheit bedroht und sprechen von Zensur und einer Gefahr für das freie Internet.

 

Fazit

Bis zum 15. April bleiben Reformgegnern noch gut zwei Wochen, um die Bundesregierung umzustimmen, damit diese den finalen Entwurf der Richtlinie ablehnt. Um den Beschluss zu verhindern, müssten mindestens vier Mitgliedsstaaten, die zusammen 35% der EU-Gesamtbevölkerung stellen, gegen die Reform stimmen. Dies würde zu einer Sperrminorität führen und der Entwurf in seiner aktuellen Form würde abgelehnt. 

Es bleibt also spannend, ob der Europäische Rat die Urheberechtsreform durchwinkt oder ob Richtlinien-Gegner durch Demonstrationen und Petitionen die Regierungen der EU-Länder noch umstimmen können. 

+++UPDATE+++

Am Montag, den 15.04.2019 hat der Europäische Rat die umstrittene EU-Urheberrechtsreform beschlossen. Die EU-Staaten stimmten mehrheitlich dazu, auch Deutschland votierte mit Ja. Hätte die Bundesregierung gegen die Reform gestimmt oder sich enthalten, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Die Niederlande, Italien, Finnland, Polen, Schweden und Luxemburg stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich. 

Die Bundesregierung hat eine Protokollerklärung abgegeben, in der betont wird, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter verzichtet werden soll. Laut Julia Reda verspricht die Bundesregierung darin, „die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass Artikel 17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote."

Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Dazu können die Länder eigene Vorschriften erlassen, die zur Richtlinie passen. Da die neue Richtlinie gewisse Auslegungsspielräume beinhaltet, könnte die Reform in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt werden.


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Weiterführende Informationen

https://www.tagesschau.de/ausland/abstimmung-urheberrecht-europaparlament-101.html
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/internet-upload-filter-verstossen-gegen-koalitionsvertrag,RHmJ9el
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Artikel-13-17-heise-online-warnt-vor-negativen-Auswirkungen-der-geplanten-EU-Urheberrechtsreform-4347897.html
https://www.netzwelt.de/politik/artikel-13/index.html
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-beschlossen-was-droht-und-was-kann-man-jetzt-noch-tun-79580/

Über den Autor

Julia Bellan

Julia Bellan studierte Medienwirtschaft und Journalismus an der Jade Hochschule Wilhelmshaven und entdeckte dort ihre Leidenschaft für das Schreiben. Als Redakteurin bei Pictima setzt sie alles daran, die Welt der Video-Branche aus allen Blickwinkeln zu betrachten und ihre Entdeckungen in unterhaltendem, aber informativem Content aufzubereiten.

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